Grunderwerbsteuer: Steuerbefreiung beim Grundstückserwerb

Der Erwerb eines Grundstücks durch eine juristische Person des öffent­lichen Rechts erfolgt nicht aus Anlass des Über­gangs von öffent­lich-recht­lichen Aufgaben, wenn bei der über­tragen­den juristischen Person des öffent­lichen Rechts zu keinem Zeit­punkt die öffent­lich-recht­liche Aufgabe und das Eigen­tum an dem Grund­stück zusam­men­gefal­len sind (BFH, Urteil v. 28.2.2024 – II R 45/21; veröf­fent­licht am 1.8.2024).

Hintergrund: Nach § 4 Nr. 1 Alternative 1 GrEStG ist von der Besteuerung der Erwerb eines Grund­stücks durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausge­nommen, wenn das Grundstück aus Anlass des Übergangs von öffent­lich-recht­lichen Aufgaben von der einen auf die andere juristische Person des öffentlichen Rechts übergeht und nicht über­wiegend einem Betrieb gewerblicher Art dient.