Kfz-Steuer/Insolvenzrecht: Festsetzung von Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit

Das Hauptzollamt trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Massezugehörigkeit, wenn es gegen einen Insolvenzverwalter Kraftfahrzeugsteuer für ein auf den Insolvenzschuldner zugelassenes Fahrzeug festsetzt (BFH, Urteil v. 11.4.2024 – IV R 18/21; veröffentlicht am 1.8.2024).