Referentenentwurf für ein Fondsmarktstärkungsgesetz

Das BMF hat am 05.08.2024 den Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes veröffentlicht.
Mit dem „Gesetz zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds“ – Fondsmarktstärkungsgesetz sind folgende Maßnahmen geplant:

·        Mit dem Gesetzentwurf sollen die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden.

·        Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen.

·        Anbietern von geschlossenen Fonds soll es außerdem leichter möglich sein, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten.

Hinweis:
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.