Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat am 09.08.2024 Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 veröffentlicht.

Hintergrund: Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet. Ab dem 01.01.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland) zur Pflicht.

U.a. geht das BayLfSt auf folgende Punkte ein:

  • Allgemeine Erläuterungen zur E-Rechnung (u.a. Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digitale Formate wie z.B. PDF-Dateien),
  • anerkannte E-Rechnungs-Formate,
  • stufenweise Einführung der E-Rechnung,
  • wesentliche Neuerungen für Unternehmen,
  • Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung,
  • Aufbewahrung von E-Rechnungen.