Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat am 09.08.2024 Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 veröffentlicht.
Hintergrund: Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet. Ab dem 01.01.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland) zur Pflicht.
U.a. geht das BayLfSt auf folgende Punkte ein:
- Allgemeine Erläuterungen zur E-Rechnung (u.a. Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digitale Formate wie z.B. PDF-Dateien),
- anerkannte E-Rechnungs-Formate,
- stufenweise Einführung der E-Rechnung,
- wesentliche Neuerungen für Unternehmen,
- Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung,
- Aufbewahrung von E-Rechnungen.