Verfahrensrecht: Änderung des AEAO
Das BMF hat den AEAO hinsichtlich der §§ 31b, 46, 52, 80und 165 AO geändert beziehungsweise ergänzt (BMF, Schreiben v. 6.8.2024 – IV D 1 – S 0062/24/10002 :001).
Die vorgenommenen Änderungen können Sie auf der Homepage des BMF einsehen.