Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags
Im Rahmen des Erschließungsermessens zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 1 AO n.F. kann u.a. von Bedeutung sein, ob sich aus der Veranlagung eine Nullfestsetzung, Nachzahlung oder Steuererstattung ergibt (FG Münster, Urteil v. 14.06.2024 – 4 K 2351/23; Revision zugelassen).