E-Commerce: Neue Regeln im digitalen Handel
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist aktuell auf den erfolgreichen Abschluss zweiter wichtiger Digitalabkommen hin: das multilaterale Abkommen der Mitgliedstaaten der WTO zu E-Commerce (JSI E-Commerce) sowie das Abkommen über den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur.
Hierzu führt das BMWK u. a. weiter aus:
- Mit dem geeinten plurilateralen Verhandlungstext zu E-Commerce wurden erstmals globale Regeln für den digitalen Handel ausverhandelt. Sie dienen dazu, den grenzüberschreitenden elektronischen Handel zu erleichtern, Handelshemmnisse für digital erbrachte Dienstleistungen und digitale Transaktionen abzubauen und auch Schwellen- und Entwicklungsländer stärker in den digitalen Handel zu integrieren. Im Abkommen ist zudem ein Verbot der Erhebung von Zöllen auf elektronische Übertragungen und eine umfassende Ausnahme für Datenschutz verankert. Die Mitgliedstaaten der JSI E-Commerce stehen für einen Anteil von über 90 Prozent des weltweiten Handels. Der Abkommenstext muss nun in das WTO-Regelwerk aufgenommen werden – wie bei anderen multilateralen Abkommen ist dafür ein Konsens aller WTO-Mitgliedsstaaten erforderlich.
- Das Digitalabkommen der EU mit Singapur ergänzt das im Jahr 2019 in Kraft getretene Freihandelsabkommen um wichtige Regeln im elektronischen Handel, der bereits mehr als 50 Prozent des Dienstleistungshandels zwischen der EU und Singapur ausmacht. Als erstes alleinstehendes Digitalabkommen der EU setzt es neue Standards und erleichtert grenzüberschreitende Datenflüsse. Dabei werden europäische Verbraucherschutzstandards gewährleistet. Beide Vertragspartner müssen nun die Ratifizierung des Vertrages durch interne Verfahren umsetzen.