Mietrecht: Mieterhöhung über den Mietspiegel hinaus
Eine Mieterhöhung über den Mietspiegel hinaus kann i.d.R. nicht mit dem Anstieg des Verbraucherpreisindex (Inflation) begründet werden (LG München, Hinweisbeschluss v. 17.07.2024 – 14 S 3692/24).
Hintergrund: Vermieter fordern teilweise eine Mieterhöhung, die über die Anpassung der Miete aufgrund des Mietspiegels hinausgeht. Sie begründen dies auch mit der gestiegenen Inflation seit Erlass des Mietspiegels („Stichtagszuschlag“). Das Landgericht München I setzte dem jetzt deutliche Grenzen. Es handelt sich um eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung für eine Vielzahl von Mietverhältnissen in München.