Verluste aus Kapitalvermögen durch vermeintliche Vermietung von (See-)Containern (FG)
Eine Kapitalüberlassung liegt vor, wenn der vermeintliche Vermieter oder Leasinggeber beim sog. Container-Leasing-Modell weder zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum noch die tatsächliche Sachherrschaft (Besitz) über die nicht individualisierbar bezeichneten Container hat (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.11.2023 – 8 K 2173/21; rechtskräftig).