Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten gemäß § 15a EStG

Für den Eintritt einer Aufwärts­abfär­bung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alter­native 2, Satz 2 Alternative 2 EStG kommt es nur auf den Bezug gewerb­licher Beteili­gungs­einkünfte, nicht aber auf deren Höhe oder darauf an, ob ein zuge­wiese­ner Verlust der Aus­gleichs­beschrän­kung des § 15a Abs. 1 EStG unter­liegt (BFH, Urteil v. 11.07.2024 – IV R 18/22; veröf­fent­licht am 22.08.2024).