Beteiligungsverluste bei Gewinnermittlung EÜR

Der Verlust der Beteili­gung an einer Kapital­gesell­schaft, die zum notwen­digen Betriebs­vermö­gen gehört, kann auch im Rahmen einer Ein­nahmen-Über­schuss-Rech­nung gewinn­min­dernd berück­sichtigt werden (ent­sprechend § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG). Für den Zeit­punkt und den Umfang des Betriebs­aus­gaben­abzugs ist maßgeblich, wann und in welcher Höhe die für den Erwerb der Beteili­gung auf­gewen­deten Mittel end­gültig verloren­gegan­gen sind. Auf die Recht­sprechungs­grund­sätze zur Berück­sichti­gung eines Beteili­gungs­verlusts im Privat­vermö­gen nach § 17 Abs. 4 EStG kann in diesem Zusam­men­hang nicht zurück­gegrif­fen werden (BFH, Urteil v. 31.01.2024 – X R 11/22; veröf­fent­licht am 29.08.2024).