Lieferung von Abfall

Unentgeltlich erworbene Gegenstände, die vom Unternehmer zur Wiederverwendung aufbereitet und verkauft werden, führen als Lieferungen gegen Entgelt zu steuerbaren Umsätzen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.03.2024 – 1 K 11/24; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, BFH-Az. XI B 19/24).