Fortbestand eines Gewerbeverlusts bei Anwachsung

Die Änderung der wirt­schaft­lichen Betäti­gung einer Kapital­gesell­schaft und die Über­tragung einer betrieb­lichen Ein­heit auf eine andere Kapital­gesell­schaft lassen die für die Nutzung eines Gewerbe­verlusts gemäß § 10a GewStG erfor­der­liche Unter­nehmens­identi­tät der über­tragen­den Kapital­gesell­schaft unbe­rührt. Soweit ein ursprüng­lich im Betrieb einer Personen­gesell­schaft ent­stande­ner Gewerbe­verlust durch An­wach­sung auf eine Kapital­gesell­schaft über­gegan­gen ist, entfällt der bei der Kapital­gesell­schaft nach § 10a Satz 6 GewStG als vortrags­fähig fest­gestellte Fehl­betrag nicht dadurch, dass sie den verlust­verur­sachen­den Geschäfts­bereich im Wege eines Asset Deals weiter­veräußert (BFH, Urteil v. 25.04.2024 – III R 30/21; veröf­fent­licht am 05.09.2024).