Teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung

§ 20 Abs. 4a Satz 3 Halbsatz 1 EStG findet auch auf im Einlö­sungs­zeit­punkt einge­tauschte oder angediente Xetra-Gold-Schuld­ver­schrei­bungen Anwen­dung, wenn diese die Voraus­setzungen des Wert­papier­begriffs gemäß § 2 Abs. 1 des Wert­papier­handels­gesetzes erfüllen (BFH, Urteil v. 08.05.2024 – VIII R 28/20; veröf­fent­licht am 05.09.2024).