Gesetzentwurf für Steuer-Erleichterungen
Der Entwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz wurde in den Bundestag eingebracht.
Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen ihres Wachstumspakets auf den parlamentarischen Weg gebracht. Im Entwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG, BT-Drucks. 20/12778) sind neben der Erhöhung von Freibeträgen in der Einkommensteuer und des Kindergeldes sowie der Anpassung des Steuertarifs zum Inflationsausgleich u. a. auch die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung und Erweiterungen bei der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vorgesehen.
Insgesamt erwartet die Bundesregierung, dass die Maßnahmen in dem Gesetzentwurf 2025 zu Mindereinnahmen von 3,4 Mrd. € beim Bund, 2,8 Mrd. € bei den Ländern und 1,1 Mrd. € bei den Gemeinden führen werden. Bis 2028 müssten die öffentlichen Haushalte demnach insgesamt mit einem jährlichen Minus von 27,3 Mrd. € kalkulieren.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Steuerklassen III und V, die Verheiratete wählen können, künftig entfallen und in die Steuerklasse IV mit Faktor überführt werden.
Die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf steht noch aus.