Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Umsatzsteuerliche Highlights
Am 05.06.2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beschlos-sen.
Hier sind die wichtigsten umsatzsteuerlichen Neuerungen.
Änderungen beim Vorsteuerabzug
Vorsteuer ist ab sofort erst im Voranmeldungszeitraum der Zahlung abziehbar, wenn der leis-tende Unternehmer nach vereinnahmten Entgelten versteuert.
Die Rechnung muss die Angabe „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ enthalten.
Kleinunternehmerregelung:
Schwellenwerte werden angehoben:
Vorangegangenes Jahr: max. 25.000 € (bisher 22.000 €)
Laufendes Jahr: max. 100.000 € (bisher 50.000 €)
Verzichtserklärung gilt bis Ende Februar des zweiten Folgejahres.
Regelungen zur Rechnungstellung werden vereinfacht und internationalisiert, ab dem 01.01.2025 anwendbar.
Der Entwurf ist auf der Website des Bundesfinanzministeriums einsehbar.