Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Umsatzsteuerliche Highlights

Am 05.06.2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beschlos-sen.

Hier sind die wichtigsten umsatzsteuerlichen Neuerungen.

Änderungen beim Vorsteuerabzug

Vorsteuer ist ab sofort erst im Voranmeldungszeitraum der Zahlung abziehbar, wenn der leis-tende Unternehmer nach vereinnahmten Entgelten versteuert.

Die Rechnung muss die Angabe „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ enthalten.

Kleinunternehmerregelung:

Schwellenwerte werden angehoben:

Vorangegangenes Jahr: max. 25.000 € (bisher 22.000 €)

Laufendes Jahr: max. 100.000 € (bisher 50.000 €)

Verzichtserklärung gilt bis Ende Februar des zweiten Folgejahres.

Regelungen zur Rechnungstellung werden vereinfacht und internationalisiert, ab dem 01.01.2025 anwendbar.

Der Entwurf ist auf der Website des Bundesfinanzministeriums einsehbar.