Umsetzungsstand der Einführung der E-Rechnung in Deutschland!

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion zum Umsetzungsstand der E-Rechnung geantwortet.

Es wurden teilweise dezidierte Fragen gestellt, die dann aber nicht immer befriedigend beantwortet wurden. Dies liegt teilweise natürlich auch an der noch ausstehenden Einigung im Rahmen der ViDA-Initiative auf EU-Ebene.

Interessante Aussagen der Bundesregierung sind dabei folgende:

 

  1. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die mit der Einführung der E-Rechnung einhergehenden Digitalisierungseffekte und die damit verbundenen erheblichen Kostenreduzierungen die Unternehmen dazu veranlassen werden, alle erforderlichen Umsetzungsschritte zeitnah vorzu nehmen.

 

  1. Mit einer Veröffentlichung des endgültigen BMF-Schreibens zur Einführung der E-Rechnung ist noch in diesem Jahr zu rechnen.

(lt. neuesten Informationen soll das evtl. schon Ende Oktober 2024 sein)

 

  1. Die Bundesregierung plant keine speziellen Informationskampagnen oder Workshops für Unternehmen, da die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen eine Sache der Unternehmen selbst ist.

 

  1. Für den Empfang einer E-Rechnung reicht die Bereitstellung eines E-Mail Postfachs aus, sofern zwischen den am Umsatz beteiligten Unternehmen kein anderer elektronischer Übermittlungsweg vereinbart wurde.

 

  1. Da der Staat nur unter bestimmten Voraussetzungen ein konkurrierendes Angebot zur Privatwirtschaft anbieten darf, ist die Bundesregierung nach intensiver Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass kein Service-Tool zur Erstellung und Visualisierung von E-Rechnungen zur Verfügung gestellt werden kann.