Umsetzungsstand der Einführung der E-Rechnung in Deutschland!
Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion zum Umsetzungsstand der E-Rechnung geantwortet.
Es wurden teilweise dezidierte Fragen gestellt, die dann aber nicht immer befriedigend beantwortet wurden. Dies liegt teilweise natürlich auch an der noch ausstehenden Einigung im Rahmen der ViDA-Initiative auf EU-Ebene.
Interessante Aussagen der Bundesregierung sind dabei folgende:
- Die Bundesregierung geht davon aus, dass die mit der Einführung der E-Rechnung einhergehenden Digitalisierungseffekte und die damit verbundenen erheblichen Kostenreduzierungen die Unternehmen dazu veranlassen werden, alle erforderlichen Umsetzungsschritte zeitnah vorzu nehmen.
- Mit einer Veröffentlichung des endgültigen BMF-Schreibens zur Einführung der E-Rechnung ist noch in diesem Jahr zu rechnen.
(lt. neuesten Informationen soll das evtl. schon Ende Oktober 2024 sein)
- Die Bundesregierung plant keine speziellen Informationskampagnen oder Workshops für Unternehmen, da die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen eine Sache der Unternehmen selbst ist.
- Für den Empfang einer E-Rechnung reicht die Bereitstellung eines E-Mail Postfachs aus, sofern zwischen den am Umsatz beteiligten Unternehmen kein anderer elektronischer Übermittlungsweg vereinbart wurde.
- Da der Staat nur unter bestimmten Voraussetzungen ein konkurrierendes Angebot zur Privatwirtschaft anbieten darf, ist die Bundesregierung nach intensiver Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass kein Service-Tool zur Erstellung und Visualisierung von E-Rechnungen zur Verfügung gestellt werden kann.