Rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStGkeine Rückwirkung (Anschluss an das EuGH-Urteil v. 8.12.2022 – C-247/21, Luxury Trust Automobil, EU:C:2022:966, (BFH, Urteil v. 17.7.2024 – XI R 35/22 (XI R 14/20); veröffentlicht am 19.9.2024).
Hintergrund: Streitig ist, ob fehlerhaft behandelte innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte mit Rückwirkung umsatzsteuerrechtlich korrigiert werden können.