Steuererleichterungen für Firmenwagen

Der Wegfall der Kaufprämie für E-Fahrzeuge in Höhe von 6.000 € zum Ende des Jahres 2023 dürfte in den vergangenen Monaten auch zu einer Kaufzurückhaltung bei E-Kfz geführt haben. Dem will die Bundesregierung zumindest bei Firmenwagen entgegenwirken. Ob rein elektrisch oder mit E-Fuels betrieben – es soll eine zeitlich befristete #Sonderabschreibung eingeführt werden, die degressiv über sechs Jahre gestaffelt ist: im ersten Jahr 40% und in den Folgejahren jeweils 24, 14, 9, 7 und 6% – und zwar rückwirkend für Anschaffungen ab dem 1.7.2024. Hierzu wurde der Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes kurzfristig ergänzt.

Zudem ist geplant, die Besteuerung des #geldwertenVorteils bei der #Privatnutzung von Firmenwagen erheblich zu verringern. Statt 1% des Bruttolistenpreises sollen nur noch 0,25% des Bruttolistenpreises angesetzt werden. Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode sind es 25% der Anschaffungskosten. Darüber hinaus soll die Bruttolistenpreisgrenze für vollelektrische Fahrzeuge (von derzeit 70.000 €) auf 95.000 € angehoben werden.

Diese Erleichterungen gelten allerdings nur für reine #Elektrofahrzeuge.