UPDATE
Im Finanzausschuss des Bundestages wurde gestern ein neuer § 34a UStDV beschlossen. Dieser sieht Vereinfachungen bei der Rechnungserstellung von Kleinunternehmern vor.
Besonders Positiv:
✅ Kleinunternehmer dürfen danach immer – also auch nach Ende der Übergangsfristen – eine Rechnung in einem sonstigen Format (Papier, PDF oder auch Word) ausstellen. Somit haben Kleinunternehmer die Wahl!
Passiert das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) mit dem vom Finanzausschuss des Bundestages beschlossenen Inhalt den Bundesrat, so ist das frische BMF-Schreiben, dass für Kleinunternehmer eine Pflicht zur Ausstellung konstatiert, schon wieder überholt.