Abzug von Zivilprozesskosten als agB

Das Niedersächsische FG hatte zu entscheiden, ob Prozesskosten im Zusammenhang mit der drohenden Rückabwicklung der unentgeltlichen Übertragung eines Forstbetriebs als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Im konkreten Fall hat das Gericht einen Abzug zugelassen (Niedersächsisches FG, Urteil v. 15.4.2024 – 9 K 28/23, Revision anhängig, BFH-Az. VI R 22/24).