BMWK setzt die Förderung von E-Lastenfahrrädern fort (BAFA)

Die Anschaffung gewerblich genutzter E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger wird weiterhin finanziell unterstützt. Förderanträge können ab dem 1.10.2024beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Hierzu führt das BAFA weiter aus:

  • Die Anschaffung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern wird mit der neuen E-Lastenfahrrad-Förderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weiterhin finanziell unterstützt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen sowie Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen.
  • Durch die Anhebung der Höchstfördersumme auf 3.500 Euro pro Rad werden nun größere E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger, die großvolumige und/oder besonders schwere Lasten befördern können, besser gefördert. Die Förderquote beträgt weiterhin 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Von Architekturbüros und Abwasserentsorgung bis zum Verlags- sowie Veterinärwesen profitiert bereits eine Vielzahl verschiedener Unternehmen und Wirtschaftszweige von der Förderung. Bisher konnten im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie Förderzusagen von rund 17,5 Millionen Euro für knapp 11.800 E-Lastenfahrrräder erteilt werden.
  • Mit dem Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie informiert das BAFA über den Ablauf des Antragsverahrens, die Höhe der Förderung sowie die Fördervoraussetzungen. Förderfähige E-Lastenfahrräder werden in einer Positivlistegeführt, die fortlaufend durch das BAFA gepflegt wird.

Hinweis:

Informationen zur Antragstellung hat das BAFA auf seiner Homepage veröffentlicht.