Corona: Keine Soforthilfe ohne Nebenbestimmungen
Nebenbestimmungen zu Bewilligungsbescheiden über die Corona-Soforthilfen in NRW dürfen nicht isoliert aufgehoben werden (OVG NRW, Urteil v. 1.10.2024 – 4 A 357/21; Revision nicht zugelassen).
Hintergrund: Die streitgegenständlichen Nebenbestimmungen waren nach Mitteilung des Landes NRW sämtlichen von März bis Mai 2020 erlassenen etwa 430.000 Bewilligungsbescheiden über NRW-Soforthilfen 2020 beigefügt. Deren genauen Wortlaut können Sie der Pressemitteilung des OVG NRWzu der o.g. Entscheidung entnehmen.