DBA: Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns

Das BMF hat zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den DBA sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren Stellung genommen und das bisherige Schreiben an bestehende Richtlinienregelungen angepasst (BMF, Schreiben v. 8.10.2024 – IV C 5 – S 2367/23/10001 :001).

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben v. 14.3.2017 (BStBl I S. 473).
  • Die Grundsätze dieses Schreibens sind im Lohnsteuerabzugsverfahren für den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2024 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und für sonstige Bezüge, die nach dem 31.12.2024zufließen.
  • Bis dahin wird es aus Vereinfachungsgründen auch nicht beanstandet, wenn die Regelung in R 39b.5 Absatz 2 Satz 4 LStR nicht berücksichtigt wird.

Hinweis:

Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.