Schenkungsteuer: Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH

Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistun­gen in die Kapital­rücklage gesell­schafter­bezogen zuge­ordnet werden, wird jedoch die Kapital­rück­lage im Zusammen­hang mit einer Kapital­erhöhung abweichend hiervon allen Gesell­schaftern ent­sprechend ihren Beteili­gungs­quoten zuge­rechnet, kann der Verzicht auf einen ange­mes­senen Wertaus­gleich durch den Gesell­schafter, der die Leistungen erbracht hat, eine frei­gebige Zuwen­dung zugunsten der Mit­gesell­schafter dar­stellen (BFH, Urteil v. 19.6.2024 – II R 40/21sowie inhalts­gleich BFH, Urteil v. 19.6.2024 – II R 41/21).