Steuerermäßigung für die Erneuerung einer Heizungsanlage (BFH)

Der BFH hat entschie­den, dass die Steuer­ermäßi­gung für energe­tische Maß­nahmen, wie z. B. den Einbau eines moder­nen Heiz­kessels, erst dann gewährt werden kann, wenn die Montage vorge­nom­men und auch der Rech­nungs­betrag voll­ständig auf das Konto des Installa­tions­unter­neh­mens bezahlt wurde (BFH, Urteil v. 13.8.2024 – IX R 31/23; veröf­fent­licht am 10.10.2024).