Erlass eines Duldungsbescheids nach Restschuldbefreiung des Steuerschuldners

Die Pflicht zur Duldung der Zwangs­voll­streckung in das unbe­wegliche Vermögen nach § 191 Abs. 1 Satz 1 Alter­native 2 i. V. mit § 323 AO entfällt nicht dadurch, dass dem Schuldner die Restschuld­befreiung nach § 300 Abs. 1 InsO gewährt worden ist (BFH, Urteil v. 6.8.2024 – VII R 32/22; veröf­fent­licht am 10.10.2024).