Aufgaben des BZSt (BMF)

Das BMF hat sich zu den Aufgaben des BZSt gemäß § 5 Abs 1 Satz 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz geäußert (BMF, Schreiben v. 8.10.2024 – IV B 3 – O 1120/19/10013 :005).

Hinweis:

Einzelheiten zu den an das BZSt delegierten Aufgaben können Sie dem Schreiben, welches auf der Homepage des BMF veröffentlicht ist, entnehmen.