Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs – Stand: 1.10.2024
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht (Stand:1.10.2024) wurde entsprechend ergänzt.
Hinweis:
Die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 1.10.2024 (§ 3 Nr. 64 EStG) ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die Änderungen zur Gesamtübersicht Stand 1.7.2024 sind durch Fettdruck kenntlich gemacht