Grundsteuer: Gutachten zum Grundsteuermodell in NRW
Ein vom Städtetag NRW in Auftrag gegebenes Gutachten v. 24.9.2024 zeigt erhebliche rechtliche Risiken für die Städte durch das Landesmodell zur Grundsteuer mit differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Geschäftsgrundstücke.
Hintergrund: Die vom BVerfG geforderte Grundsteuerreform, die ab 2025 erstmals zum Tragen kommt, belastet in NRW Wohngrundstücke deutlich stärker als Geschäftsgrundstücke. Um diese stärkere Belastung von Wohngrundstücke zu vermeiden, hätte nach Auffassung des Städtetags Nordrhein-Westfalen das Land landesweit die Steuermesszahlen anpassen können. Dieses Modell haben die Länder Sachsen, Saarland und Berlin umgesetzt.
Das Land NRW hat stattdessen den Städten die Möglichkeit gegeben, die Hebesätze der Grundsteuer für Wohn- und Geschäftsgrundstücke zu differenzieren. Statt einer landesweiten Lösung müsste dafür jede der 396 Städte und Gemeinden in NRW einzeln darüber entscheiden und rechtssicher begründen können, welche differenzierten Hebesätze sie anwendet, um Wohngrundstücke zu entlasten.
Dies ist nach Ansicht des Städtetags NRW kompliziert und birgt große Rechtsunsicherheiten – wie das Gutachten im Auftrag des Städtetages NRW zeigt.
Hinweis:
Das vollständige Gutachten können Sie auf der Internetseite des Städtetags NRW einsehen (PDF-Datei).