Nachhaltigkeitsberichterstattung: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Die EU-Kommission hat im September 2024 zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Eines davon betrifft die Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD).
Hierzu führt die EU-Kommission u.a. weiter aus:
17 Mitgliedstaaten, auch Deutschland, haben ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), der Transparenzrichtlinie (Richtlinie 2004/109/EG) und der Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2014/56/EU) in der durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Richtlinie (EU) 2022/2464, CRSD) geänderten Fassung noch nicht mitgeteilt.
Die Umsetzungsfrist ist am 6.7.2024 abgelaufen. Die EU-Kommission hat daher Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Aufforderungsschreiben an die betreffenden Mitgliedstaaten geschickt. Sie haben nun zwei Monate Zeit, um zu antworten und ihre Umsetzung abzuschließen. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, eine begründete Stellungnahme abzugeben.
Neben Deutschland sind betroffen: Belgien, Tschechien, Estland, Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Finnland.
Das zweite Verfahren betrifft die Umsetzung der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Bezug auf vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren in nationales Recht. Weitere Einzelheiten hierzu können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen.