Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen

Das BMF hat am 4.10.2024 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen“ veröffentlicht. Das Gesetz enthält im Wesentlichen Änderungen des Vermögensanlagengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes sowie des Wertpapierprospektgesetzes.

Hintergrund: In den letzten Jahren wurde der Anlegerschutz in Reaktion auf verschiedene Fehlentwicklungen gestärkt, insbesondere durch das Kleinanlegerschutzgesetz aus dem Jahr 2015 und das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes aus dem Jahr 2021.

Im Hinblick auf die zwischenzeitliche Fortentwicklung der Finanzmärkte und Erfahrungen aus der Praxis dient der Referentenentwurf der weiteren Verbesserung des Anlegerschutzes. Er sieht dazu im Wesentlichen Anpassungen des Vermögensanlagengesetzes und ergänzend des Wertpapierhandelsgesetzes sowie des Wertpapier­prospektgesetzes vor.

Hinweis:

Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum23.10.2024 beim BMF (VIIB5@bmf.bund.de) eingereicht werden.