Mindeststeuergesetz: Amtliches Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung

Das BMF weist darauf hin, dass die amtlichen Muster für die Gruppenträgermeldung sowie für den Widerruf der Gruppenträgermeldung fertiggestellt sind (BMF, Schreiben v. 17.10.2024 – IV B 5 – S 1100/24/10001 :002).

Hintergrund: Unternehmensgruppen mit Sitz in Deutschland sind erstmals für das Wirtschaftsjahr 2024 dazu verpflichtet, eine Gruppenträgermeldung, einen Mindeststeuer-Bericht und eine Mindeststeuererklärung in Deutschland abzugeben. Die Abgabe der Informationen für die Gruppenträgermeldung muss erstmals im Jahr 2025 und die Abgabe des GIR sowie der Mindeststeuererklärung (beim zuständigen Finanzamt) spätestens in 2026 erfolgen. Die Gruppenträgermeldung und der Mindeststeuer-Bericht müssen nach den amtlich vorgeschriebenen Datensätzen über die dafür vorgesehene amtlich beschriebene Schnittstelle an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden.

Die Muster für die Gruppenträgermeldung sowie für den Widerruf der Gruppenträgermeldung können auf der Internetseite des BZSt abgerufen werden. Die elektronische Abgabe kann voraussichtlich ab dem 2.1.2025 erfolgen. Die Abgabe erfolgt über das BZSt Online-Portal.