Viertes BürokratieentlastungsGesetz

Der Bundestag hat am 26.9.2024 grünes Licht für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz gegeben, dem der Bundesrat noch zustimmen muss.

Die verabschiedete Fassung, die immerhin mit 74 Artikeln aufwarten kann, enthält gegenüber dem Regierungsentwurf auch neu hinzugekommene steuerliche Maßnahmen. Hier einige wichtige steuerliche Maßnahmen aus dem Gesetzespaket:

🔹 Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre.

🔹 Anhebung von Schwellenwerte bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

🔹 Anhebung der Bagatellgrenze bei der umsatzsteuerlichen Differenzbesteuerung.

🔹 Verlängerung Geltungsdauer von Freistellungsbescheinigungen.

NEU: Reform der Aufzeichnungspflichten bei den Verrechnungspreisen.

Zentrale Vollmachtsdatenbank ermöglicht, dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern eine Generalvollmacht für die Träger der sozialen Sicherung ausstellen.

Herabstufung der Formerfordernisse von Schriftform auf Textform in vielen Gesetzen.

NEU: Grundsätzliche Bekanntgabe von Steuerbescheiden durch Bereitstellung zum Datenabruf.