Halten von Assistenzhunden von der Hundesteuer befreit

Ab 2025 werden in Hamburg alle Assistenzhunde auf Antrag von der Hundesteuer befreit. Dies teilt die Finanzbehörde Hamburg aktuell mit.

Ein Assistenzhund ist ein Hund, der nach einer speziellen Ausbildung in der Lage ist, Menschen mit Behinderungen zu helfen.

Dazu zählen

  • Blindenführ- und Mobilitätassistenzhunde,
  • Signalassistenz- und Warn- und Anzeige-Assistenzhunde sowie
  • sog. PSB-Assistenzhunde.

Bisher sieht das Hundesteuergesetz Steuerbefreiungen nur für Führ-, Begleit- und Wachhunde von Schwerbeschädigten sowie für Blinde, Schwerhörige dritten Grades und hilflose Personen vor, wenn das Halten dieser Hunde notwendig ist.

Durch die Assistenzhundeverordnung haben Menschen mit Behinderung nunmehr auch die Möglichkeit, eine sog. Assistenzhund-Mensch-Gemeinschaft zertifizieren zu lassen. Um hier eine steuerliche Gleichbehandlung vergleichbarerer Anspruchsberechtigter herzustellen, werden derartig zertifizierte Assistenzhunden auf Antrag von der Hundesteuer befreit.