Klageerhebung durch eine Steuerberatungsgesellschaft per Fax
Die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung ist wirksam zustande gekommen. Eine Klageerhebung durch eine Steuerberatungsgesellschaft per Fax nach dem 1.1.2023 ist daher unzulässig (FG Düsseldorf, Urteil v. 4.7.2024 – 14 K 463/23 E; nicht rechtskräftig).