Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001 Grenzgängerregelung

Dem Besteuerungsrecht der Bundes­republik Deutsch­land betref­fend eine Ent­schädi­gung für die Auflö­sung eines Dienst­ver­hält­nisses nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frank­reich 1959/2001 steht jedenfalls – soweit die Abfin­dung auf die Zeit ent­fällt, in der der (damals unbe­schränkt steuer­pflich­tige) Arbeit­nehmer im Inland gewohnt und gear­beitet hat – die soge­nannte Grenz­gänger­rege­lung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frank­reich 1959/2001 nicht ent­gegen (BFH, Urteil v. 1.8.2024 – VI R 52/20; veröf­fent­licht am 24.10.2024).