Unentgeltliche Wärmelieferungen an andere Unternehmer

Auch wenn Wärme unent­gelt­lich an andere Unter­nehmer für deren Unter­nehmen (wirt­schaft­liche Tätig­keit) abge­geben wird, handelt es sich um eine unent­gelt­liche Zu­wen­dung eines Gegen­stands im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG. Der Besteue­rung der unent­gelt­lichen Zuwen­dung steht nicht ent­gegen, dass die Leistungs­empfän­ger die Wärme für Zwecke verwen­den, die sie zum Vor­steuer­abzug berech­tigen (BFH, Urteil v. 4.9.2024 – XI R 15/24 (XI R 17/20); veröf­fent­licht am 7.11.2024).