Zollrecht: Eröffnung eines passiven Veredelungsverkehrs

Der BFH hat dem EuGH diverse Fragen zur Eröff­nung eines passiven Ver­ede­lungs­ver­kehrs bei einer nicht zuge­lassenen Zoll­stelle zur Vorab­ent­schei­dung vorgel­egt (BFH, Beschluss v. 6.8.2024 – VII R 27/21; veröf­fent­licht am 31.10.2024).