Erbschaftsteuer: Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten

Hat der Erb­lasser Leistun­gen aus einer Sterbe­geld­ver­siche­rung zu Leb­zeiten an ein Bestat­tungs­unter­nehmen abge­treten, erhöht sich der Nachlass um einen Sach­leistungs­anspruch der Erben gegen das Bestat­tungs­unter­nehmen. Die Kosten der Bestat­tung sind im vollen Umfang als Nachlass­verbind­lich­keiten steuer­mindernd zu berück­sich­tigen (BFH, Urteil v. 10.7.2024 – II R 31/21; veröf­fent­licht am 14.11.2024).