Erbschaftsteuer: Freibetrag für das Kind

Der zivilrecht­liche Ver­zicht eines Kindes gegen­über seinen Eltern auf den gesetz­lichen Erbteil bewirkt nicht, dass seinem Kind dem Enkel des Erblas­sers der Frei­betrag zu ge­währen ist, der im Falle des Verster­bens des Kindes zu ge­währen ist. Das Erb­schaft­steuer­recht folgt inso­weit nicht der Fiktion des Zivil­rechts (BFH, Urteil v. 31.7.2024 – II R 13/22, veröf­fent­licht am 14.11.2024).