Umwandlungssteuer: Buchwertantrag
Der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UmwStG kann in der notariellen Urkunde über die Umwandlung, von der der Notar dem zuständigen Finanzamt nach § 54 Abs. 1 EStDV eine beglaubigte Abschrift übersendet, gestellt werden (BFH, Urteil v. 10.7.2024 – IV R 8/22; veröffentlicht am 14.11.2024).