𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗿𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺: 𝗗𝗶𝗲 𝗕𝗲𝗿𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱𝗹𝗮𝗴𝗲 𝗴𝗲𝗵𝘁 𝗮𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗥𝗲𝗮𝗹𝗶𝘁ä𝘁 𝘃𝗼𝗿𝗯𝗲𝗶

Fälle, in denen sich erhebliche Diskrepanzen bei der Grundsteuerbewertung zeigen, häufen sich. Der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. hat bereits im Vorfeld gemahnt, dass eine solche Fehlentwicklung eintreten wird.

𝗕𝗲𝗶𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹 𝗕𝗲𝗿𝗹𝗶𝗻: Für die Berechnung der Grundsteuer bei Eigentumswohnungen wird bei einer Wohnfläche ab 100 m² ein Mietpreis von 6,91 Euro/m² für das Baujahr 2000 und von 10,70 Euro/m² für das Baujahr 2001 zugrunde gelegt. Selbst ein minimaler Altersunterschied von nur einem Jahr zwischen diesen Immobilien bedeutet hier eine spürbar höhere Grundsteuer.

𝗔𝗯𝘀𝘂𝗿𝗱𝗲 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿-𝗥𝗲𝗮𝗹𝗶𝘁ä𝘁: Wochenendhäuser sind teurer als Einfamilienhäuser. Ein kurioses Phänomen bei der Grundsteuerberechnung sorgt für Kopfschütteln. Nicht dauerhaft bewohnbare Wochenendhäuser können höher besteuert werden als benachbarte Einfamilienhäuser.

𝗗𝗲𝗿 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱? Unterschiedliche Berechnungsverfahren mit verschiedenen Steuermesszahlen. Einfamilienhäuser unterliegen dem Ertragswertverfahren, während Wochenendhäuser, die nicht ganzjährig bewohnbar sind, im Sachwertverfahren bewertet werden. Hier wird eine höhere Steuermesszahl angewendet – für Laubenbesitzer teurer.

𝗗𝗮𝘀 𝗥𝗲𝘀𝘂𝗹𝘁𝗮𝘁: Mehr Steuern für kleineren Wohnraum und weniger Nutzungsmöglichkeiten. Diese gesetzliche Lücke ist bekannt, wurde aber bisher nicht geschlossen. Eine Reform scheint dringend notwendig, um eine gerechtere Besteuerung zu gewährleisten.

Der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. und Haus & Grund Deutschland e.V. unterstützen daher Eigentümer in Musterverfahren gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform.

𝗘𝗿𝘀𝘁𝗲𝗿 𝗘𝗿𝗳𝗼𝗹𝗴: Der Bundesfinanzhof hat in Beschwerdeverfahren (BFH-Beschlüsse vom 27.05.2024, Az. II B 78/23 und Az. II B 79/23) entschieden, dass es möglich sein muss, einen um 40 Prozent niedrigeren Grundsteuerwert nachzuweisen.