𝗪𝗮𝘀 𝘀𝗼𝗹𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝘇𝗮𝗵𝗹𝗲𝗿 𝘁𝘂𝗻?

Eigentümer mit rechtzeitig eingelegtem Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid können die höchstrichterliche Rechtsprechung abwarten, wenn ihr Einspruch ruhend gestellt wurde oder die Bescheide vorläufig ergingen Einsprüche gegen künftige Grundsteuerbescheide mit Angabe der Grundsteuerhöhe und den Zahlungsaufforderungen sind nicht zielführend, um das Bewertungsmodell anzufechten.

Für Steuerzahler ohne Einspruch besteht die Hoffnung auf erfolgreiche Musterklagen von BdSt und Haus & Grund.

Eine Alternative besteht im Nachweis eines um 40 Prozent geringeren Grundsteuerwerts.

Eine Reform der Reform ist dringend notwendig!