Für alle Unternehmen relevant: BMF veröffentlicht FAQs mit wichtigen Fragen zur E-Rechnung
Seit dem 19.11.2024 finden sich auf der Homepage des BMF die Antworten auf die 15 am häufigsten gestellten Fragen zur Einführung der E-Rechnung. Verbände haben sich für die Veröffentlichung eines solchen FAQs durch das BMF stark gemacht. Deshalb unser Rat: unbedingt reinschauen!
In den FAQs werden grundlegende Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der E-Rechnung behandelt. Ein Blick in das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 bleibt jedoch weiterhin erforderlich. Da dort die Auffassung der Finanzverwaltung umfassender dargestellt ist.
Dennoch lohnt es, die FAQs anzuschauen. So wird dort sehr klar herausgestellt, dass mit der Empfangspflicht einer E-Rechnung ab 01.01.2025 keine Pflicht zur elektronischen Verarbeitung der E-Rechnung einhergeht. Die Aufbewahrung muss den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) genügen. Darüberhinausgehend bestehen jedoch keine weiteren Pflichten zur elektronischen Verarbeitung der E-Rechnung. Noch im Entwurf des BMF-Schreibens konnte man hier einen anderen Eindruck erhalten.
Leider sind die FAQs aber auch an manchen Stellen etwas unkonkret. Das BMF macht deutlich, dass der strukturierte Datenteil so aufzubewahren ist, dass er unveränderbar in seiner ursprünglichen Form vorliegt. Ergänzend wird lediglich auf die – bereits oben erwähnten – GoBD verwiesen. Doch auch diese sollen nach Auskunft des BMF im Sommer 2024 an die Anforderungen der E-Rechnung angepasst werden. Bisher liegt hierfür nicht einmal ein Entwurf vor. Diesen sollte das BMF zügig vorlegen.