Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten

Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbständig anzusehen wäre (Bundessozialgericht, Urteil v. 5.11.2024 – B 12 BA 3/23 R).