Freie Mitarbeiter in der Steuerberaterkanzlei – Risiko Sozialversicherungspflicht und wer haftet
In der aktuellen DStR besprechen mein Kollege Dr. Christian Bertrand und ich die Entscheidung des LSG Bayern vom 19.6.2024 (L 16 BA 72/22) zu der Frage, ob eine Steuerberaterin in ihrer Tätigkeit als freie Mitarbeiterin für eine Steuerberatungsgesellschaft als abhängig beschäftigt oder selbstständig einzustufen ist. Die Steuerberaterin bearbeitete Mandate im Namen der Gesellschaft, nutzte deren Kanzleiräume und Ausstattung und nahm an Dienstbesprechungen teil. Trotz einer Vergütung, die überwiegend auf Umsatzbeteiligungen basierte, stufte das Gericht sie als abhängig beschäftigt ein.