Musterklagen zum neuen Grundsteuerrecht

Derzeit sind einige Musterklagen zum neuen Grundsteuerrecht anhängig. Dazu gibt es eine neue Pressemitteilung 16/2024.

Sachverhalte am Finanzgerichts Berlin-Brandenburg

Am 4. Dezember 2024 steht eine richtungsweisende Entscheidung zum neuen Grundsteuerrecht bevor. Der 3. Senat des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hat die Verfahrensbeteiligten der Verfahren mit den Aktenzeichen 3 K 3142/23 und 3 K 3170/22 zur mündlichen Verhandlung geladen. Beide Verfahren betreffen Klagen gegen die Ermittlung des Grundsteuerwertes nach dem sogenannten Bundesmodell. Die Kläger beider Verfahren sind der Auffassung, dass die Wertermittlungsvorschriften des neuen Grundsteuergesetzes verfassungswidrig seien.

Unterstützung durch Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler

☞Insbesondere das Verfahren 3 K 3142/23 erhält breite Unterstützung.

Der Verband Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler haben sich hinter die Kläger gestellt. Sie kritisieren, dass die im Bundesmodell angewandten Bewertungsmethoden zu ungenauen und teilweise ungerechtfertigten Steuerbelastungen führen.

Zeitlicher Ablauf der Verhandlungen

Die Verhandlung im Verfahren 3 K 3142/23 wird um 10:00 Uhr beginnen.

Dabei wird die Frage im Mittelpunkt stehen, ob die ermittelten Grundsteuerwerte eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung darstellen.

Im zweiten Verfahren, 3 K 3170/22, das um 13:30 Uhr verhandelt wird, werden ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsmethoden erörtert.

Hintergrund: Das Bundesmodell der Grundsteuer

Das Bundesmodell, das seit der Grundsteuerreform in Kraft ist, basiert auf der Neuberechnung von Grundstücks- und Immobilienwerten. Diese Werte dienen als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer. Kritiker argumentieren jedoch, dass die Berechnungsgrundlagen des Bundesmodells zu einer übermäßigen Belastung bestimmter Grundstückseigentümer führen könnten.

Die Entscheidung des Finanzgerichts könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Anwendung des Grundsteuerrechts haben. Die Verhandlungen werden daher mit Spannung erwartet – nicht nur von betroffenen Eigentümern, sondern auch von politischen Entscheidungsträgern und Fachkreisen im Steuerrecht.

Fazit

Die Musterklagen vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg werfen wichtige verfassungsrechtliche Fragen zur Anwendung des Bundesmodells auf.

Sollte das Gericht den Klägern Recht geben, könnte dies eine grundlegende Reform der bestehenden Bewertungsmethoden zur Folge haben.

Die mündliche Verhandlung am 4. Dezember 2024 wird sicherlich entscheidende Impulse für die Zukunft der Grundsteuer in Deutschland setzen.