Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen im Jahr 2022

Nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, sind abzugsfähig (FG Münster, Beschluss v. 21.10.2024 – 1 V 1757/24 E).