Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 (BMF)
Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Das BMF hat mit seinem FAQ Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E Rechnung dargestellt.
In den FAQ äußert sich das BMF u.a. hierzu:
- Warum wird die verpflichtende E Rechnung eingeführt?
- Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen?
- Was ist ein „inländisches Unternehmen“?
- Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung?
- Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?
- Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden?
- Müssen E Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden?
- Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E Rechnung?
- Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E Rechnungen?
- Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?
Hinweis:
Den Fragen-Antworten-Katalog finden Sie auf der Homepage des BMF.