Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 (BMF)

Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Das BMF hat mit seinem FAQ Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E Rechnung dargestellt.

In den FAQ äußert sich das BMF u.a. hierzu:

  • Warum wird die verpflichtende E Rechnung eingeführt?
  • Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen?
  • Was ist ein „inländisches Unternehmen“?
  • Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung?
  • Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?
  • Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden?
  • Müssen E Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden?
  • Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E Rechnung?
  • Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E Rechnungen?
  • Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?

 

Hinweis:

Den Fragen-Antworten-Katalog finden Sie auf der Homepage des BMF.